Statt der 1% Regelung heißt es beim E-Bike nun "0,5% Regelung" – d.h. noch mehr sparen!
Weil der Gesetzgeber entschieden hat Dienstfahrräder mit Dienstwagen gleich zu stellen, können Arbeitnehmer, die mit dem Fahrrad oder E-Bike zur Arbeit fahren, die gleichen Leasing-Vorteile nutzen.
Seit 1.1.2019 können auch Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende vom Dienstrad-Leasing profitieren, weil die Privatentnahmebesteuerung wegfällt.
Die Kosten von einem oder zwei Dienstfahrrädern oder Dienst-E-Bikes können per Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt bestritten werden. Dank Abzug der Mehrwertsteuer*, reduzierter Lohnsteuern und Lohnnebenkosten sparen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch das Dienstrad-Leasing. Je nach individueller Situation können bis zu 40% Kosten gespart werden. Zusätzlich bringt die Förderung der Fahrrad- und E-Bike-Mobilität zahlreiche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die 0,5% Regelung gilt übrigens auch für S-Pedelcs (Motorunterstützung bis 45 km/h).
Geleast werden können Fahrräder und E-Bikes mit festmontiertem Zubehör (Schloss, Gepäckbox, etc.) und auch eine private Nutzung dieser Räder ist zulässig.
*Nur sofern der Arbeitgeber vorsteuerabzugsberechtigt ist
... und nicht zu unterschätzen sind viele weitere Vorteile wie z.B.
Weitere Infos finden Sie in unserer Leasing-Broschüre. Oder sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gerne!
www.eurorad.de
www.jobrad.org
www.mein-dienstrad.de
www.businessbike.de
www.lease-a-bike.de